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31. März 2015
Eckpunktepapier vorgestellt
Wie wird der Strommarkt fit für die Energiewende? Dazu steht in diesem Jahr eine Grundsatzentscheidung an. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat nun ein Eckpunktepapier vorgelegt, das diese Entscheidung vorbereitet.
Die Energiewende systematisch und planbar voranbringen: Dafür listet die 10-Punkte-Energie-Agenda des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die zentralen Themenfelder und nächsten Schritte auf. Nach dem Meilenstein "Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014" folgen in diesem Jahr wichtige Weichenstellungen für den Strommarkt: Die Kernkraftwerke gehen nach und nach vom Netz, Wind- und Sonnenenergie übernehmen mehr Verantwortung, die europäischen Märkte wachsen weiter zusammen. Der Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage, zwischen Erzeugung und Verbrauch, muss auch unter diesen veränderten Bedingungen funktionieren – zum Beispiel, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Daher muss der "Strommarkt für die Energiewende" neu gestaltet werden.
Vergangene Woche hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel ein Eckpunktepapier vorgelegt, das die dazu anstehenden Entscheidungen vorbereitet. Es bezieht sich auf die vier fachlich eng miteinander verknüpften Themen Strommarkt, CO2-Minderungsbeitrag des Stromsektors ("Klimabeitrag"), Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Netzausbau.
Worum geht es im Einzelnen?
Weiterentwicklung des Strommarkts
Bis Anfang März hat das BMWi das Grünbuch "Ein Strommarkt für die Energiewende" öffentlich zur Diskussion gestellt. Es präsentiert Optionen für eine auch in Zukunft sichere, kosteneffiziente und umweltverträgliche Energieversorgung und geht dabei auf Fragen ein wie: Welche Rolle sollen konventionelle Kraftwerke in der Zukunft spielen? Wie kann man die schwankende Produktion aus Wind und Sonne abfedern? Und welche Anreize setzt man, damit Verbraucher genau dann Strom nutzen, wenn er günstig ist? Mehr als 700 Stellungnahmen sind dazu eingegangen. Die Konsultation zeigt weitgehende Übereinstimmung darin, dass für die Weiterentwicklung des heutigen Strommarkts hin zu einem zukunftsfähigen Strommarkt 2.0 Optimierungsmaßnahmen erforderlich sind. Auch halten sehr viele Konsultationsteilnehmer die Einführung einer Kapazitätsreserve für sinnvoll.
Welche Maßnahmen für den Strommarkt 2.0 nötig sind, konkretisiert das aktuelle Eckpunktepapier. Dazu zählt beispielsweise die Verbesserung der Bilanzkreisbewirtschaftung, das heißt die verantwortlichen Stromversorger und -händler sollen konsequent verpflichtet werden, für ihre Kunden ausreichend Strom einzukaufen; wer weniger eingekauft hat als benötigt, trägt dafür die Kosten. Ein weiterer Punkt ist die Stärkung der Flexibilitätsoptionen: Dabei geht es darum, die wetterbedingten Schwankungen der erneuerbaren Energien auszugleichen. Unter anderem flexible Kraftwerke, die Kraft-Wärme-Kopplung, der europäische Stromhandel, Lastmanagement und Speicher sollen künftig in einem fairen Wettbewerb um die besten Lösungen konkurrieren. Die sogenannte Kapazitätsreserve für unvorhersehbare Notfälle wird den Strommarkt zusätzlich absichern.
Seit Juli 2014 führt das BMWi einen transparenten und offenen Prozess zur Weiterentwicklung des Strommarkts, bei dem alle relevanten Akteure wie Verbände, Länder und Nicht-Regierungs-Organisationen unter anderem über die "Plattform Strommarkt" eng in die Diskussion eingebunden sind. Im Oktober 2014 hat das BMWi das Grünbuch Strommarkt vorgelegt. Im Juni folgt ein Weißbuch mit konkreten Maßnahmen.
Klimabeitrag
Mit dem Fortschrittsbericht zur Energiewende und dem Aktionsprogramm Klimaschutz hat das Bundeskabinett am 3. Dezember 2014 bekräftigt, dass Deutschland zu seinem ambitionierten Ziel steht: Der Ausstoß von Treibhausgasen soll bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent (gegenüber 1990) sinken. Um dieses Klimaschutzziel 2020 zu erreichen, muss auch der Strommarkt einen zusätzlichen Beitrag leisten und seinen CO2-Ausstoß senken.
In einer Aktuellen Stunde des Bundestages erläuterte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel am Donnerstag den Vorschlag des BMWi, einen "Klimabeitrag" einzuführen, um die zusätzlich notwendigen 22 Millionen Tonnen CO2 im Stromsektor einzusparen. Bei diesem Modell müssen die Kraftwerksbetreiber einen "Klimabeitrag" leisten, sofern ein Kraftwerksblock über einen Freibetrag hinaus CO2 ausstößt. Dies gilt aber nur für Kraftwerke, die am europäischen Emissionshandel teilnehmen und älter als 20 Jahre sind.
Gabriel betonte den Vorbildcharakter Deutschlands beim Umbau der Energieversorgung: "Der Beitrag Europas und Deutschlands zum Klimaschutz bemisst sich nicht in der Frage, ob das 35, 38, oder 41 Prozent (Senkung) sind, sondern dass ein hochindustrialisiertes Land zeigt, dass ambitionierter Klimaschutz möglich ist und dabei die wirtschaftliche und industrielle Entwicklung nicht gefährdet, sondern ausgebaut wird", so der Minister.
Kraft-Wärme-Kopplung
Außerdem stellte der Minister im Bundestag vor, wie die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zukünftig gefördert werden soll: Auch in Zukunft wird eine hocheffiziente und klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung eine wichtige Rolle im Rahmen der Energiewende spielen. Dafür soll das zugrundeliegende KWK-Gesetz novelliert werden. Erste Ansätze für die Novellierung sind in dem Eckpunktepapier dargelegt. Wichtig ist, dass die künftige Förderung der KWK mit den anderen Zielen der Energiewende kompatibel ist.