Energiepolitisches Paket für die Energiewende beschlossen © Adobe Stock / Oksana Kuzmina

Energiepolitisches Paket für die Energiewende beschlossen

Ende Januar 2025 hat der Bundestag wichtige energiepolitische Vorhaben mit Blick auf die Energiewende und die Integration Erneuerbarer Energien beschlossen. Sie sollen dazu beitragen, eine weiterhin sichere, bezahlbare und klimafreundliche Stromversorgung zu gewährleisten.

Gebündelt in vier Gesetzesinitiativen wird das energiepolitische Paket unter anderem die Marktintegration von Photovoltaikanlagen stärken, die Digitalisierung sicher voranbringen und den Betrieb von Stromspeichern vereinfachen. Das ist wichtig, um die je nach Wind- und Sonnenstunden schwankende Einspeisung von Sonnen- und Windenergie ins Stromnetz auszugleichen. Biogasanlagen, deren Erstförderung in den nächsten Jahren ausläuft, sollen durch das Gesetzespaket bessere Anschlussmöglichkeiten erhalten. Ebenso wird zum Beispiel der Ausbau der Windenergie gestärkt und der Anwendungszeitraum für die Förderung von KWK-Anlagen erweitert. Die vier Gesetzesinitiativen im Einzelnen:

Vermeidung von Erzeugungsüberschüssen

Das Gesetzespaket beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung von sogenannten temporären Erzeugungsüberschüssen. Diese entstehen zu bestimmten Zeiten im Jahresverlauf, wenn das Stromangebot - vor allem aufgrund starker Sonneneinstrahlung - die Stromnachfrage übersteigt. Stromproduzenten müssen Verbrauchern dann zeitweise Geld dafür zahlen, dass sie ihnen Strom abnehmen (negative Strompreise). Die temporären Erzeugungsüberschüsse stellen eine Herausforderung sowohl für die Finanzierung des Erneuerbare-Energien-Systems als auch für die Systemsicherheit dar.

Gleichzeitig beginnt für die Erneuerbaren Energien insgesamt eine neue Phase: Sie sind in Deutschland längst zur wichtigsten Stromquelle und dadurch gewissermaßen „erwachsen“ geworden. Gemeinsam mit steuerbaren Kraftwerken sollen sie zukünftig schrittweise einen immer größeren Anteil der Stromversorgung übernehmen und schließlich den gesamten Strombedarf decken. Dafür müssen große und kleine Erneuerbare-Energien-Anlagen vollständig in die Strommärkte integriert werden.

Die dafür verabschiedeten Änderungen betreffen insbesondere die Steuerbarkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen, die damit zusammenhängende Steuerungsfähigkeit der Stromnetzbetreiber, Vereinfachungen bei der Nutzung von PV-Speichern sowie den Umgang mit den negativen Strompreisen.

Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und zur Sicherung der Anschlussförderung

Das Bioenergiepaket schafft Rahmenbedingungen dafür, dass Biogas den günstigen Strom aus Wind und Photovoltaik ergänzen und zur Versorgungssicherheit bei Dunkelflauten (die Sonne scheint nicht und gleichzeitig ist es windstill) beitragen kann. Es verbessert durch die Erhöhung der Ausschreibungsmenge die Zukunftsperspektive für viele Anlagen, vor allem für solche mit Anschluss an eine Wärmeversorgung, die in den Ausschreibungen vorrangig berücksichtigt werden. Gleichzeitig stellt das Bioenergiepaket die Weichen für genügend Flexibilität im Energiesystem. Förderfähige Betriebsstunden sind künftig die maßgebliche Einheit.

Mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau

Die Beantragung eines Vorbescheides für Windenergieanlagen an Land (nach § 9 Absatz 1a BImSchG) wird im Bundes-Immissionsschutzgesetz angepasst. Damit soll verhindert werden, dass Flächen durch einen Vorbescheid gesichert werden, die langfristig für Windenergieanlagen nicht mehr zur Verfügung stehen. Für sogenannte Repowering-Vorhaben bleibt die Beantragung eines Vorbescheides dagegen unverändert möglich. Beim Repowering werden auf bereits für Windenergie genutzten Flächen alte Anlagen gegen effizientere und leistungsstärkere Windenergieanlagen ausgetauscht.

Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG)

Die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen wird über den 31. Dezember 2026 hinaus verlängert. Das schafft Planungs- und Investitionssicherheit für den notwendigen Zubau weiterer KWK-Anlagen. Der Hintergrund: Bisher wurden Anlagen gefördert, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb gehen. Mit den Änderungen muss nunmehr nur noch die bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung (oder aber bei kleineren Anlagen die verbindliche Bestellung) bis zum 31. Dezember 2026 vorliegen, sofern die Anlage dann innerhalb von vier Jahren den Betrieb aufnimmt.

Künftig ist außerdem im Rahmen der Fernwärmenetzförderung des KWKG auch sogenannte unvermeidbare Abwärme zur Erfüllung der für die Förderung erforderlichen Wärmequoten anrechenbar, womit auch eine Harmonisierung mit dem Wärmeplanungsgesetz erfolgt. Unvermeidbare Abwärme ist unvermeidbare Wärme oder Kälte, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder zum Beispiel in IT-Rechenzentren anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder in Wasser abgeleitet wird. Ebenfalls Teil der Änderungen zum KWKG sind europarechtlich vorgeschriebene Anpassungen an Vorgaben der neuen Energieeffizienz-Richtlinie und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Der Bundesrat hat dem Gesetzespaket zugestimmt.

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