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Wie setzt sich eigentlich der Strompreis für Haushalte zusammen?
Darum geht’s: Wer mit Strom beliefert wird, zahlt dafür einen Preis, der sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammensetzt. In die Kalkulation des Strompreises fließen folgende wesentliche Bestandteile ein: Die Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb des Stroms, die Entgelte für die Netznutzung und die staatlich veranlassten Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben und Umlagen, die auf Strom erhoben werden.
Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte liegt für das erste Quartal 2025 erstmalig wieder knapp unter 40 Cent/kWh. Damit nähern sich die durchschnittlichen Haushaltsstrompreise wieder dem Vorkrisenniveau an. Das zeigt die Entwicklung des durchschnittlichen Haushaltsstrompreises in Deutschland zwischen 2012 und 2025 (ohne Berücksichtigung der Strompreisbremse, die den Strompreis für Haushalte anteilig auf 40 ct/kWh begrenzt, und ohne Berücksichtigung der Inflation) der aktuellen Strompreisanalyse des BDEW aus dem März 2025.
In den jeweils aktuellen Strompreis fließen viele Preisbestandteile ein, darunter Beschaffungskosten, Steuern, Abgaben und Umlagen. Doch wie wirkt das alles zusammen, wofür werden die Preisbestandteile genutzt und welchen Anteil am Preis pro Kilowattstunde hat welcher Preisbestandteil?
Der Preisbestandteil Beschaffung und Vertrieb ist wesentlich vom Wettbewerb zwischen den Stromanbietern geprägt (Wettbewerbsanteil). Er kann daher je nach Stromanbieter unterschiedlich hoch sein. Deswegen können Stromkundinnen und Stromkunden Geld sparen, indem sie regelmäßig Stromverträge vergleichen und prüfen, ob sich ein Wechsel des Anbieters oder Tarifes für sie lohnt. Neuverträge für private Haushalte sind häufig günstiger.
Nicht beeinflussbar für Stromanbieter sind dagegen die anderen Strompreisbestandteile wie Abgaben, Umlagen, Steuern und Netzentgelte. Die größte Entlastung erhielten private Haushalte durch den Wegfall der EEG-Umlage. Die Kosten für den Ausbau Erneuerbarer Energien werden mittlerweile komplett aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Ein Blick auf die Stromrechnung
Die Strompreise auf deutschen Stromrechnungen enthalten derzeit bis zu acht verschiedene Preisbestandteile, die sich grob in drei Gruppen gliedern: Die Beschaffungspreise umfassen die Einkaufspreise für Strom. Sie schwanken mit den Großhandelspreisen für Strom. Ihr durchschnittlicher Anteil am Strompreis für Haushaltskunden lag 2024 bei 43 Prozent.
Die Netzentgelte refinanzieren den Netzbetrieb und den Netzausbau. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern stellen sicher, dass sie angemessen und diskriminierungsfrei sind. Der dynamische Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien hat Investitionen in die Übertragungs- und Verteilernetze und steigende Aufwendungen für netzstabilisierende Maßnahmen notwendig gemacht, die auch langfristig eine sichere Versorgung mit umweltfreundlichem und günstigem Strom sichern sollen. Die dafür verwendeten Netzentgelte können regional sehr unterschiedlich sein.
Neben den Netzentgelten wird auch ein Entgelt für Messstellenbetrieb erhoben, welches die Kosten für den Messstellenbetrieb und die Messung abbildet.
Weitere Bestandteile des Endkundenpreises sind folgende Umlagen und Abgaben: Die § 19 StromNEV-Umlage dient dem Ausgleich von Mindererlösen der Netzbetreiber aufgrund reduzierter individueller Netzentgelte (zum Beispiel bei stromintensiven Unternehmen). Sie fließt seit dem 1. Januar 2025 in den sogenannten Aufschlag für besondere Netznutzung ein. Die Offshore-Netzumlage dient der Finanzierung der Anbindung von Offshore-Erzeugungsanlagen an das Stromübertragungsnetz. Weiterhin gehören dazu die KWKG-Umlage, die der Förderung der ressourcenschonenden gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme und dem Ausgleich der aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen dient, sowie die Konzessionsabgabe. Diese erhalten Kommunen dafür, dass Straßen und Wege für den Betrieb von Strom- und Gasleitungen genutzt werden können. Zu den staatlich induzierten Preisbestandteilen gehören darüber hinaus die Stromsteuer (Steuer auf den Energieverbrauch) und die Mehrwertsteuer (19 % auf den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen).
Sinkende Strompreise durch geringere Preise für Beschaffung und Betrieb
Der Rückgang der Strompreise seit der Energiekrise ist maßgeblich auf geringere Preise für Beschaffung Betrieb zurückzuführen. Ein Anstieg ist bei den Umlagen aufgrund des ab 2025 geltenden Aufschlags für besondere Netznutzung zu verzeichnen. Dieser fließt in einen Topf, aus dem Verteilernetzbetreiber entlastet werden, die wegen des Ausbaus der Erneuerbaren Energien besonders viel investieren müssen. Ziel ist es Regionen, die besondere Kostenbelastungen durch den Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien (EE) tragen, zu entlasten.
Die Kosten, die durch die Entlastung einzelner Regionen entstehen, werden bundesweit verteilt und mittels eines sogenannten Aufschlags für besondere Netznutzung bundesweit umgelegt. Dieser umfasst neben dem Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung auch die bisherige § 19 StromNEV-Umlage. Im Jahr 2025 beträgt der Aufschlag für besondere Netznutzung 1,56 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und damit 0,897 Cent pro kWh mehr als die § 19 StromNEV-Umlage im Jahr 2024 (0,643 ct/kWh).
Nach dem Monitoringbericht der BNetzA und des BKartA entsteht für einen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh aufgrund des Aufschlags für besondere Netznutzung und der damit erfolgten EE-Netzkostenverteilung eine jährliche Mehrbelastung in Höhe von etwa 33 Euro. Im Gegenzug sinken die Verteilernetzentgelte in vielen Regionen Deutschlands.
Einen detaillierten Überblick über die Entwicklung der Strompreise in den vergangenen Jahren liefert die komplette BDEW-Analyse. Die ausführlichen FAQ des BDEW rund um die Zusammensetzung des Strompreises finden Sie hier.