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Turbo für die Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland
Für den langfristigen Erfolg der Energiewende gilt Wasserstoff als besonders vielfältig einsetzbarer Energieträger. Grüner Wasserstoff und seine Folgeprodukte, sogenannte Derivate (wie beispielsweise Ammoniak und Methanol) ermöglichen es, die Kohlenstoffdioxid-Emissionen (CO2) etwa in der energieintensiven Industrie und im Verkehrssektor deutlich zu verringern. Vor allem dann, wenn Energieeffizienz und die direkte Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien nicht ausreichen. Im Stromsektor kann Wasserstoff zu einer gesicherten Energieversorgung beitragen.
Mit dem Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz sollen nun die Zulassungs- und Vergabeverfahren für die Wasserstoffinfrastruktur schneller, einfacher und digitaler werden. Dafür erfasst das Gesetz Infrastrukturprojekte entlang der gesamten Wasserstoff-Lieferkette: von der Erzeugung über den Import und Transport bis hin zur Speicherung von Wasserstoff. Das Gesetz berücksichtigt unter anderem Elektrolyseure an Land und auf See, Importanlagen für Wasserstoff(-derivate), Wasserstoffspeicher und Wasserstoffleitungen. Zur Dekarbonisierung - vor allem des Schiffs- und Luftverkehrs - werden Anlagen zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe erfasst.
„Der Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung für den Wasserstoffhochlauf“, betonte Bundesministerin Katherina Reiche anlässlich des Kabinettbeschlusses am 1. Oktober.
Klare Fristenregelungen, Digitalisierung und schnellere Vergabeverfahren
Der Gesetzentwurf enthält spezifische Instrumente, die eine massive Beschleunigung der Verfahren bewirken. Dazu zählen klare Fristenregelungen, umfassende Vorgaben zur Verfahrensdigitalisierung sowie schnellere Vergabeverfahren. Zudem wird die Gewinnung von natürlichem Wasserstoff erleichtert.
Wichtig für erfolgreiche Genehmigungsverfahren: Die Wasserstoffinfrastruktur liegt nun „im überragenden öffentlichen Interesse“. Damit wird die besondere Bedeutung des Wasserstoffhochlaufs überall dort in die Waagschale geworfen, wo Behörden Abwägungsentscheidungen treffen. Das gibt Behörden Orientierung und erleichtert die Genehmigung von Wasserstoffprojekten. Belange der öffentlichen Wasserversorgung (insbesondere des Trinkwasserschutzes) und des Wasserhaushaltes bleiben dabei weiterhin gewahrt.
Bereits am 6. August hatte die Bundesregierung außerdem weitreichende Beschleunigungen für Wasserstoffspeicher im Geothermie-Beschleunigungsgesetz beschlossen.
Weiterführende Informationen:
- Gesetzentwurf des Wasserstoff-Beschleunigungsgesetzes
- BMWE-Pressemitteilung: „Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur wird schneller, digitaler und unbürokratischer – Bundesregierung beschließt Entwurf für Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz“
- BMWE-Dossier: „Wasserstoff: Schlüsselelement für die Energiewende“
- Entwurf des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes