Wärmewende
Abgebildet ist ein Heizungsregler. © Adobe Stock / Alwie99d

Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz

Die Koalition hat sich auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz verständigt. Das Heizungsgesetz wird damit abgeschafft. Die 65-Prozent-Regelung entfällt. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird technologieoffener, flexibler und praxistauglicher.

Die Koalition hat sich auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz verständigt, mit dem es Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Gebäudesanierung und beim Heizungstausch geben soll. Muss eine Heizung ausgetauscht werden, liegt die Entscheidung über die künftige Heizungsart bei den Eigentümern. Ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung werden gestärkt.

„Wir setzen auf Vernunft, Freiheit und Tempo statt Verbote. Damit lösen wir den Investitionsstau auf und bringen die Modernisierung unserer Gebäude wieder in Gang. Das schafft Vertrauen und Sicherheit für die Menschen in Deutschland und stärkt unser Handwerk", so Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche.

Wesentliche Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz

Die kleinteiligen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes, angefangen von der 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien über Zwangsberatungen beim Heizungstausch bis hin zu Heizungsverboten genauso wie Betriebsverboten bestimmter Heizungen, werden gestrichen.

Künftig hat die Eigentümerin oder der Eigentümer wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption sie wählen möchten. Beim Heizungswechsel sind auch Gas- und Ölheizungen wieder zulässig. Wer weiterhin mit Gas oder Öl heizen möchte, mischt ab 2029 einen verbindlichen Bioanteil bei. Zunächst liegt der Anteil bei zehn Prozent. Der Anstieg bis 2040 wird in drei Schritten im Gesetz festgelegt.

Gleichzeitig werden in der Gebäudewärme insgesamt zusätzliche Anreize für die Verwendung klimafreundlicher Brennstoffe geschaffen, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Der Hochlauf von Biomethan, biogenem Flüssiggas, Bioöl und Wasserstoff wird ab 2028 durch eine moderate Grüngas- beziehungsweise Grünheizöl-Quote unterstützt, die bei den Inverkehrbringern von Erdgas und Heizöl ansetzt. Diese startet 2028 in Höhe von bis zu einem Prozent. Das BMWE will zur konkreten Umsetzung bis zum Sommer 2026 Eckpunkte dazu vorstellen.

In vielen Fällen wird sich die Wärmepumpenlösung bewähren. Wärmepumpen werden weiterhin gefördert. Auch Biomasse- und Pelletheizungen werden eine Rolle im Gebäudemodernisierungsgesetz spielen. Alle gängigen Hybridmodelle sind weiterhin möglich. Energieeffizienz durch Gebäudesanierung hat weiter eine zentrale Rolle. Es sollen mehr Gebäudesanierungen im Markt erreicht und die Sanierungsaktivitäten deutlich gesteigert werden.

Die Eckpunkte sollen für mehr Klarheit und Sicherheit sorgen. Das Handwerk erhält dringend benötigte Aufträge. Die Klimaschutzziele für den Gebäudesektor gelten. Das neue Gesetz wird den Wandel zu klimafreundlichen Heizungslösungen unterstützen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) werden einen Referentenentwurf erstellen, der anschließend in die Ressortabstimmung sowie Länder- und Verbändeanhörung geht.

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