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Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket
Bange Blicke bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie in den Unternehmen beim Blick auf die Zapfsäule: Vielen leuchtet derzeit eine Zwei vor dem Komma entgegen. Mit der militärischen Eskalation im Nahen Osten und der unsicheren bis unmöglichen Passage von Öltankern in der 30 bis 50 Kilometer breiten Meerenge zwischen dem Iran und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) sind die Weltmarktpreise von Öl um etwa 50 Prozent gestiegen und in allen europäischen Ländern als Folge davon auch die Kraftstoffpreise. In Deutschland stiegen sie teils stärker als im europäischen Durchschnitt.
Mit dem Mitte März beschlossenen Maßnahmenpaket will die Bundesregierung deshalb jetzt für mehr Transparenz bei Kraftstoffpreisen sorgen und die Anzahl der täglich möglichen Preiserhöhungen an den Tankstellen begrenzen. Zudem soll die Rolle des Bundeskartellamtes gestärkt werden. „Wir stärken die Möglichkeiten des Bundeskartellamtes, einfacher gegen missbräuchlich erhöhte Preise vorzugehen und geben damit eine marktwirtschaftliche und ordnungspolitisch klare Antwort auf die steigenden Kraftstoffpreise, ohne staatliche Preisfestsetzung im Großhandel vorzugeben und ohne den Steuerzahler noch stärker zu belasten", sagte Bundesministerin Katherina Reiche dazu.
Begrenzung von Preiserhöhungen und effektivere Kontrolle hoher Preise
Das Maßnahmenpaket stützt sich auf drei Säulen: die Begrenzung der Anzahl der Preiserhöhungen an Tankstellen, eine effektivere Kontrolle missbräuchlich überhöhter Preise und ein schnelleres und effektiveres Vorgehen nach sogenannten Sektoruntersuchungen.
Mit dem neuen Gesetz soll demnach die Anzahl der Preiserhöhungen an Tankstellen beschränkt und mehr Verlässlichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen geschaffen werden. Vorbild dafür ist teilweise das bewährte österreichische Modell: Einmal täglich dürfen die Preise erhöht werden. Preissenkungen sind jederzeit zulässig. Nach sechs Monaten sollen die Wirksamkeit und Wirkungen in der Praxis überprüft werden.
Das Bundeskartellamt kann zukünftig einfacher gegen marktbeherrschende oder marktmächtige Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorgehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Dafür wird die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht im Kraftstoffsektor verschärft.
Strukturelle Verbesserungen für Wettbewerb im Kraftstoffbereich
Mit dem dritten Punkt des Maßnahmenpaketes werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um den Wettbewerb im Kraftstoffbereich strukturell rascher zu verbessern. Dafür wird das Verfahren einfacher, welches das Bundeskartellamt im Nachgang zu Sektoruntersuchungen bereits heute nutzen kann, um strukturelle Störungen des Wettbewerbs festzustellen und zu beheben. Es kann zukünftig Abhilfemaßnahmen in laufenden Verfahren schneller auf den Weg bringen.
Nach Beschluss des Kabinetts wurde das Kraftstoffmaßnahmenpaket nun dem Parlament zugeleitet. In Absprache mit den Fraktionen soll ein verkürztes und maximal beschleunigtes parlamentarisches Verfahren erfolgen. Damit ist ein Inkrafttreten des Maßnahmenpaketes bereits Anfang April möglich.