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EU-Kommission genehmigt Industriestrompreis für Deutschland
Es ist eine Nachricht, die energieintensive Industrieunternehmen in Deutschland aufatmen lässt: Die nationale Richtlinie des Industriestrompreises, für die sich Bundesregierung und Bundeswirtschaftsministerium in Brüssel lange und intensiv eingesetzt haben, ist am 16. April 2025 durch die EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt worden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen für den Industriestrompreis wurden von der Europäischen Kommission geprüft und für mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar erklärt.
„Die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission ist ein großer Erfolg und ein wichtiges Signal für den Industriestandort Deutschland. In den letzten Monaten haben wir bereits die Energiekosten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durch die Verstetigung der Stromsteuerentlastung, den Zuschuss zu den Netzkosten und die Abschaffung der Gasspeicherumlage spürbar gesenkt. Der heutige Tag zeigt: Auch beim Industriestrompreis halten wir Wort“, sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche angesichts der guten Nachrichten aus Brüssel.
Damit ist der Weg frei für eine dringend notwendige Entlastung der energieintensiven Industrien von - auch im internationalen Vergleich - hohen Energiekosten in der Bundesrepublik. Denn Deutschlands energieintensive Industrie steht international in einem harten Wettbewerb, der mit hohen Energiepreisen in den vergangenen Jahren immer mehr zur Belastungsprobe geworden ist. Ausgelöst durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine sind die Energie- und Rohstoffpreise drastisch in die Höhe geschnellt. Die Strompreise an den Börsen haben sich wie die Gaspreise im Vergleich zum Vorkrisenniveau etwa verdoppelt und sind mit dem Beginn des Krieges im Nahen Osten noch einmal deutlich gestiegen.
Die Subventionierung sei angemessen und verhältnismäßig, hieß es deshalb mit dem grünen Licht aus Brüssel. Es sei ein Instrument, um Europas Resilienz zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken.
Stromkostenerstattungen für die kommenden drei Jahre
Die Maßnahme soll die Unternehmen für die kommenden drei Jahre mit voraussichtlich rund 3,8 Milliarden Euro von hohen Stromkosten entlasten. Vor allem Unternehmen, die ihren Standort auch in Länder mit geringeren Umweltauflagen verlegen könnten, sollen sie zugutekommen. Potenziell mehrere Tausend Unternehmen aus über 90 Sektoren können die Hilfen beantragen. Mindestens die Hälfte der erhaltenen Vergünstigungen soll wiederum in neue oder effizientere Anlagen investiert werden, um die Stromsystemkosten mittelfristig bis langfristig zu senken.
Dazu zählen wesentliche Teile der klassischen energieintensiven Industrie, etwa aus den Bereichen Chemie, Gummi- und Kunststoffwaren, Glas aber auch Branchen wie die Halbleiterfertigung. Weitere Sektoren beziehungsweise Teilsektoren sollen zu einem späteren Zeitpunkt (nach Genehmigung durch die Europäische Kommission) einbezogen werden, sofern die erforderlichen Strom- und Handelsintensitäten nachgewiesen werden können.
Zuständig für die Antragsverfahren ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dass die Unternehmen rechtzeitig vor dem Beginn des Antrags- und Auszahlungsverfahren Anfang 2027 auf seiner Internetseite informieren soll. Die Erstattungsanträge können dann rückwirkend für das gesamte Jahr 2026 gestellt werden.
Einen Mitschnitt der Pressekonferenz zum Industriestrompreis finden Sie hier, ein umfangreiches Pressepapier mit weiteren Erläuterungen zum Industriestrompreis steht hier bereit.