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Solarstrom vom Nachbarn: Was beim Energy Sharing jetzt erlaubt ist
Darum geht's: Strom gemeinschaftlich nutzen
Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Genossenschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen können seit dem 1. Juni 2026 lokal erzeugten Strom gemeinschaftlich nutzen und so die Energiewende vor Ort selbst mitgestalten.
Für die Verteilung wird das öffentliche Stromnetz genutzt. Das Besondere dabei: Wer den Strom teilt, gilt unterhalb gewisser Schwellenwerte nicht als klassischer Energieversorger. Dadurch entfallen in vielen Fällen aufwendige Lieferantenpflichten. Ein Haushalt mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach kann nun beispielsweise erzeugten Solarstrom, der gerade nicht benötigt wird, an seinen Nachbarn im selben Verteilnetzgebiet weitergeben. Möglich ist das nicht nur für Photovoltaikanlagen, auch andere Erneuerbare-Energien-Anlagen oder Speicher können für das Energy Sharing genutzt werden. Ab 2028 soll die gemeinsame Nutzung auch in benachbarten Verteilnetzen möglich sein.