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Wärmeplanung wird für kleine Kommunen einfacher
Um den Weg hin zu einer kostengünstigen und klimaneutralen lokalen Wärmeversorgung aufzuzeigen, sollen alle Kommunen in Deutschland mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 Wärmepläne erstellen. Kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit. Dabei muss viel bedacht und beachtet werden, denn nur wenn die Wärmepläne die Ausgangssituation, Potenziale und Rahmenbedingungen vor Ort berücksichtigen, können sie erfolgreich umgesetzt werden. Im Durchschnitt braucht eine Kommune in Deutschland derzeit eineinhalb Jahre bis zum fertigen Wärmeplan. Gerade für kleine Kommunen ist die Wärmeplanung herausfordernd, wenn Aufwand und Ressourcenbedarf ihre Möglichkeiten übersteigen.
Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf sollen mit einer neuen Option, der sogenannten „kleinen Wärmeplanung“, nun Aufwand und Verfahrensdauer für die Wärmeplanung kleiner Kommunen (bis 15.000 Einwohner) deutlich reduziert werden. Bestands- und Potenzialanalysen, die Entwicklung von Zielszenarien sowie eine umfassende Dokumentation entfallen weitestgehend. Ob sie die Option nutzen oder eine umfassendere Wärmeplanung durchführen, bleibt den Kommunen überlassen. „Damit sorgen wir für eine spürbare Entlastung des ländlichen Raums und stärken zugleich die Handlungsfähigkeit der Kommunen vor Ort“, sagt Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche dazu.
„Datenraum Wärmeplanung“ macht Bereitstellung von Eingangsdaten einfacher
Mit der vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium eingebrachten Novelle sollen auch Datenerhebung und Datenverarbeitung praxistauglicher gestaltet werden. Eine über die föderalen Ebenen hinweg nutzbare IT-Infrastruktur soll für zunehmende Digitalisierung und einen effizienten Datenaustausch sorgen. Der „Datenraum Wärmeplanung“ soll die Nutzung der Ergebnisdaten und die Bereitstellung von Eingangsdaten künftig einfacher machen, vor allem mit Blick auf die Fortschreibung der Wärmepläne. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind insbesondere für die Planung und Entwicklung der vorgelagerten Energieinfrastrukturen von großer Bedeutung.
Zudem sollen mit der Novelle auch europarechtliche Vorgaben aus der EU- Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt werden. Für Gemeindegebiete mit mehr als 45.000 Einwohnern ist im Rahmen der Fortschreibung der Wärmepläne eine Planung der Kälteversorgung vorgeschrieben. Darüber hinaus soll die Frist für die Erstellung von Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplänen für die Betreiber industrieller Wärmenetze von Ende 2026 auf Ende 2030 verlängert.
Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zum 1. Januar 2024 wurde die Wärmeplanung in Deutschland flächendeckend eingeführt. In der Wärmeplanung treten die Akteure vor Ort in den Austausch über die zukünftige Entwicklung der lokalen Wärmeversorgung hin zur Klimaneutralität. Zentrales Element der Wärmeplanung ist die Einteilung des Gemeindegebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete (etwa Wärmenetz, Gebiet für die dezentrale Versorgung). Die Wärmeplanung hat damit maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der Energieinfrastrukturen und die Erreichung der Klimaziele im Energie- und Gebäudesektor.
Mehr zum aktuellen Stand der Wärmepläne in Deutschland lesen sie im „direkt erfasst“ dieser Ausgabe.