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Neuerungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Energieeffizient bitte! Mehr als 30 Prozent der in Deutschland verbrauchten Energie entfällt noch immer auf den Gebäudebereich. Energetische Sanierungen, wie etwa die Dämmung der Gebäudehülle oder der Einbau neuer Fenster, können diesen Wert senken, das eigene Zuhause zukunftsfest machen und Energiekosten sparen. Das ist nicht nur gut für den Klimaschutz, sondern auch für die Konjunktur. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann für solche Energieeffizienzmaßnahmen finanzielle Unterstützung beantragt werden. Ab dem 21. Juli gilt eine reformierte BEG. Die Bundesregierung hat die Eckpunkte dafür vorgelegt und der Haushaltsausschuss des Bundestages hat diese am 8. Juli beschlossen. Mit der Reform wird die Gebäudeförderung sozialer, effizienter und fokussierter. Das Wichtigste im Überblick:
Anträge ab dem 21. Juli wie gewohnt bei KfW und BAFA möglich
Ab dem 21. Juli 2026 können Anträge zu den neuen Förderbedingungen wie gewohnt bei der KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden, denn die Strukturen der Gebäudeförderung bleiben bestehen. Auch weiterhin ist also die KfW für die Heizungsförderung sowie für die Effizienzhaus- und Effizienzgebäudesanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zuständig. Das BAFA ist für weitere Effizienzmaßnahmen die zuständige Stelle. Bereits bewilligte Anträge sind rechtsverbindliche Zusagen und es gelten die Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Zusage.
Haushalte mit kleinen bis mittleren Einkommen profitieren jetzt stärker
Das ist neu: Der bislang einstufige Einkommensbonus in der Heizungsförderung ist nun dreistufig gestaltet. Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen mit bis zu 30.000 Euro erhöht sich der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Für Einkommen bis 40.000 Euro bleibt er unverändert und Haushalte bis 50.000 Euro können noch von einem Einkommensbonus von zehn Prozent profitieren. Dadurch wird die Einkommenssituation der Antragstellenden differenzierter als bislang berücksichtigt. Durch diese Staffelung sowie eine Anpassung der maximalen Fördersätze profitieren insbesondere Haushalte mit kleinen bis mittleren Einkommen stärker als bisher beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung. Zudem werden Familien besonders unterstützt, denn erstmals wird ein Familienzuschlag in der Heizungsförderung eingeführt, durch den Familien mit minderjährigen Kindern den Einkommensbonus leichter in Anspruch nehmen können.
Gebäudeförderung soll kosteneffizienter und fokussierter werden
Förderfähige Kosten in der Heizungsförderung sowie der Klimageschwindigkeitsbonus werden schrittweise gesenkt. Dieses Vorgehen soll Planungssicherheit bringen und gleichzeitig den Kostendruck erhöhen, um die Kosten für die Installation von klimafreundlichen Heizungen zu senken.
Zudem wird die Förderung fokussierter, weil sie sich noch stärker auf besonders ineffiziente Gebäude konzentriert. So wird der bereits bekannte Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) aus der systemischen Sanierungsförderung nun auch für weitere Effizienzmaßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden eingeführt und inhaltlich geschärft. Außerdem wird der Bonus für serielle Sanierungen ausgeweitet und besser mit dem WPB-Bonus verknüpft.
Umstellungsphase bis zum bis 20. Juli beachten
Wichtig! Im Zeitraum vom 9. bis 20. Juli 2026 kommt es zu einer Umstellungsphase, um notwendige technische Anpassungen bei KfW und BAFA vorzunehmen. In dieser Zeit können keine neuen (g)BzA bei der KfW beziehungsweise TPB beim BAFA mehr erstellt werden. Beides sind von Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmern auszustellende Dokumente, die bescheinigen, dass die geplanten Baumaßnahmen die geforderten technischen Mindestanforderungen der Förderung erfüllen. Es gibt allerdings eine Vertrauensschutzregelung. Antragsstellende mit gültiger (g)BzA beziehungsweise TPB, die aber noch keinen Antrag gestellt haben, können während der Umstellungsphase noch Anträge zu den bisherigen Konditionen bei BAFA und KfW stellen. Dies ist eine Stichtagsregelung bis zum 20. Juli 2026. Neue BzAs oder TPBs können dann wieder ab dem 21. Juli 2026 erstellt werden.