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Erdwärmerohre, in einer Grube verlegt, mit zwei Personen im Hintergrund. © Getty Images / BanksPhotos

Geothermie-Ausbau wird beschleunigt

Am 4. Dezember hat der Bundestag dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz zugestimmt. Genehmigungsverfahren für Geothermie-Anlagen, Wärmepumpen, Wärmespeicher und Wärmeleitungen werden damit schneller und einfacher.

Unter unseren Füßen liegt vielerorts das große Potential der Erdwärme. Geothermie gilt als nahezu unerschöpfliche Energiequelle, denn sie nutzt die im Erdreich natürlich vorhandene Wärme. Mithilfe dieser umweltfreundlichen und günstigen Energiequelle könnte zukünftig bis zu einem Viertel des deutschen Wärmebedarfs gedeckt werden.

Je nach Tiefe der angezapften Erdschicht wird zwischen oberflächennaher Geothermie und Tiefengeothermie unterschieden. Etwa neun Prozent der erneuerbar erzeugten Wärme in Deutschland stammte 2023 aus Geothermie. Insgesamt wurden 2023 deutschlandweit rund 26 Terrawattstunden (TWh) Energie zur Wärmebereitstellung aus Geothermie-Anlagen gewonnen. Auch Strom lässt sich mithilfe von Geothermie erzeugen.

Andere Umweltwärmequellen wie Abwasser, Flüsse, Seen oder die Luft verfügen ebenfalls über große Wärmemengen, die einen beachtlichen Anteil des Wärmebedarfs in Deutschland decken könnten. Mit Hilfe von Wärmespeichern können erzeugte Überschüsse in Zeiträume mit größerer Nachfrage (etwa vom Sommer in den Herbst und Winter) verschoben werden. Das Energiesystem wird damit entlastet.

Geothermie-Anlagen liegen „im überragenden öffentlichen Interesse“

Mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz kann der Umbau der Wärmeversorgung nun einfacher, schneller und unbürokratischer ablaufen. Ziel ist es, die Erschließung der Geothermie sowie den Ausbau von Wärmepumpen - die insbesondere See- und Flusswasser, Abwasser, unvermeidbare Abwärme oder auch Luft nutzen -, zu beschleunigen. Erleichterungen werden auch für Wärmespeicher und Wärmeleitungen geschaffen. Gleichzeitig werden die Vorgaben aus der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) für das Berg- und Wasserrecht umgesetzt. Kurze Fristen, genauere Definitionen und digitale Verfahren sollen den Weg von der Planung zur Umsetzung schlanker machen.

Wichtigste Stellschrauben dabei: Die Anlagen werden nun als „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegend eingestuft. Bei Genehmigungen in der Abwägung mit anderen Belangen haben sie damit also zukünftig besonderes Gewicht. Damit zieht die Geothermie gleich mit Wind und Solar. Auch die Planfeststellungsverfahren für Wärmeleitungen werden beschleunigt und mit denen von Wasserstoff- und Gasleitungen gleichgestellt.

Fernwärmeleitungen essenziell für die zukunftsfähige Wärmeversorgung

Fernwärmeleitungen sind neben Erzeugung und Speicherung von Wärme ebenfalls essenziell für die zukunftsfähige Wärmeversorgung. Hierfür werden die Genehmigungsverfahren zum Bau großer Leitungen gestrafft. Das soll eine schnellere Versorgung der Endkunden mit Wärme möglich machen und Kommunen und Städte bei ihren Wärmeplanungen unterstützen.

Antragsverfahren und Vollständigkeitsprüfungen werden zukünftig verpflichtend digital ablaufen. Auch wird es feste Fristen für Behörden geben. Im Bergrecht liegen sie für Geothermie-Anlagen nun grundsätzlich bei zwölf Monaten.

Zur besseren Absicherung von Bergschäden sollen Bergbehörden künftig von Geothermie-Unternehmen einen Nachweis über eine Absicherung zugunsten potenziell geschädigter Privater verlangen. Die neue Regelung hilft, wenn seitens der Geothermie-Unternehmen kein solventer Haftungspartner zur Verfügung steht.

Mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz wird ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Das Gesetz ist Teil des Sofortprogramms der Bundesregierung. Der Entwurf wurde am 6. August 2025 im Kabinett beschlossen. Ein Inkrafttreten ist für Anfang 2026 geplant.

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