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Bund steigt mit 25 Prozent bei TenneT Germany ein
Der Bund übernimmt eine Minderheitsbeteiligung an der deutschen Sparte des niederländischen Staatskonzerns. Mit der Verantwortung für den Betrieb für rund 14.000 Kilometer Stromnetz ist TenneT der größte der vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland (Gesamtunternehmenswert rund 40 Mrd. Euro).
Damit will die Bundesregierung mehr strategische Kontrolle über die kritische Infrastruktur übernehmen und den Netzausbau sichern. Mit der Beteiligung erhält der Bund Einflussmöglichkeiten. Neben Mitbestimmungsrechten in Bezug auf die Geschäftsführung und den Geschäftsplan des Unternehmens kann er beispielsweise stimmberechtigte Vertreterinnen und Vertreter in das Gesellschafter- und Aufsichtsgremium entsenden.
In Zeiten geopolitischer Spannungen gilt ein solcher staatlicher Anteil als wichtiges Sicherheitsinstrument, um Risiken wie Energieabhängigkeit zu vermeiden, denn das Übertragungsnetz für Strom ist Teil der nationalen Sicherheit der Bundesrepublik.
Diese neuen wichtigen Übertragungsleitungen plant TenneT in den kommenden Jahren
TenneT plant bis 2030 rund 30 Gigawatt neue Untersee-Leitungen für die Offshore-Wind-Anbindung in der Nordsee (lesen Sie dazu auch das Topthema dieser Ausgabe). Die Digitalisierung des Übertragungsnetzes durch sogenannte Smart-Grid-Projekte profitiert ebenso von der staatlichen Förderung und von regulatorischer Unterstützung. Intelligente Stromnetze (Smart Grids) gelten als wichtige Voraussetzung für den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen.
Der Vertrag für den Kauf der 25,1-prozentigen Beteiligung des Bundes an TenneT Germany wurde am 3. Februar unterzeichnet. Für die Umsetzung des Vertrages sind noch weitere Schritte notwendig, etwa die Entscheidung der BNetzA in Bezug auf die entflechtungsrechtlichen Vorgaben laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Der Erwerb der Anteile erfolgt über die staatliche Förderbank KfW zu marktüblichen Konditionen (über ein sogenanntes KfW-Zuweisungsgeschäft).
Der Bund sichert dabei durch eine Risikoübernahme den Anteilserwerb durch die KfW und die zugesagten Kapitaleinlagen ab, ohne dass dafür Mittel aus dem Bundeshaushalt abfließen. Die Refinanzierungs- und Verwaltungskosten der KfW dagegen werden aus dem Bundeshaushalt getragen. Zukünftige Dividenden und mögliche Verkaufserlöse fließen dem Staat zu.